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Category: Microsoft
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Noch nie waren Microsoft Windows und Office so günstig wie heute. Die eBay-Verkäufer und andere Billiganbieter befinden sich im Preiskrieg. Die Preise purzeln zusehends, so dass es einem beim Durchstöbern von eBay regelmäß in den Fingerspitzen kitzelt, um zum Bestpreis zuzuschlagen. Ein Grund zur Freude für die Nutzer?! Oder ein Schelm, wer böses dabei denkt?

Die derzeitigen Preise können eigentlich nicht stimmen, wenn vor einem Jahr die Produkte noch doppelt (oder mehr) gekostet haben. Wir machen ein kleines Experiment, kaufen ein paar Stichproben von der Billigware, und analysieren, um was es sich hier handelt.

Woran erkenne ich Original-Software und wie sehen die eBay-Angebote aus?

Noch vor wenigen Jahren war die Sache sehr einfach: Eine originale Microsoft-Lizenz bestand aus Datenträger, Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, CoA), Produktschlüssel und Kaufnachweis. Im Zeitalter der digitalen Downloads hat Microsoft diesen Grundsatz zunehmend aufgeweicht, und ausgewählten Partnern (Amazon, Digital River, Microsoft Store usw.) den Vertrieb digitaler Versionen ohne CoA und Originaldatenträger ermöglicht.

Schauen wir uns nun mal ein paar aktuelle eBay-Angebote an.

Windows 7 von Dell

Bei diesem Windows 7 Angebot ist zumindest alles vorhanden, was zu einer vollständigen Lizenz gehört: DVD, CoA mit Key, und den Kaufnachweis gibt es dann vom Händler. Der Stückpreis von € 33,50 ist verdächtig. Inzwischen haben wir allerdings Hinweise bekommen, dass sich einige ehrliche Händler bemühen, mit dem Preiskampf mitzuhalten, und zu diesem Preis Originalware anzubieten.

Office 2010 Professional Plus

Die Situation bei Microsoft Office lässt ebenso Zweifel an der Legitimität der Angebote aufkommen. Vielfach findet sich die Professional Plus Version, die überhaupt nicht an Privatnutzer verkauft werden darf, und dann auch noch ohne Datenträger und ohne CoA ausgeliefert wird. Höchstwahrscheinlich handelt es sich also auch hier um keine Original-Software.

Wo kommen die Fälschungen her?

Die Frage ist schnell beantwortet. Die Grande Nation aller Fakes und Fälschungen ist und bleibt die Volksrepublik China. Gezieltes Suchen auf chinesischen Webseiten nach "Wholesale"-Angeboten, also nach Großhändlern, die den Einzelhandel weltweit beliefern, bringt erstaunliche Ergebnisse zum Vorschein.

Dell DVD aus China

Die DVD kommt uns schon mal bekannt vor. Die Ähnlichkeit mit der DVD aus obigem eBay-Angebot ist verblüffend. Auch wenn man nur nach CoA ohne Datenträger sucht wird man fündig. Selbige gibt es sogar als Meterware von der Rolle.

CoA von der Rolle

Der folgende Händler listet alle CoA auf, die er liefern kann. Das Augenmerk sollte hier insbesondere auf das CoA für Office 2010 Professional Plus fallen. Da diese Version wie bereits gesagt nicht an Privatnutzer verkauft werden darf, gibt es natürlich auch keine CoA für dieses Produkt. Dies ist der eindeutige Beleg dafür, dass hier Fälscher am Werk sind.

CoA Samples

Wer nun meint, es wären nur OEM-Produkte betroffen, irrt gewaltig. Das folgende Beispiel zeigt ein Angebot, das explizit an deutsche Händler gerichtet ist. Angeboten wird ein 50er Paket von Office 2010 Professional Produkt Key Karten (PKC).

Office 2010 PKC

Der Preis beläuft sich hier auf $40 pro PKC, also nur 15 bis 20% des Preises, den man üblicherweise für dieses Produkt zahlt. Schauen wir uns noch einmal die Produktabbildung in der Vergrößerung an. Nichts deutet darauf hin, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte, abgesehen vom Preis.

Office 2010 PKC

Wie hängen die chinesischen Fälschungen mit eBay zusammen?

Dies ist nun die Frage, die wir hier zu klären versuchen. Haben die eBay-Verkäufer ihre Bezugsquellen in China? Einiges spricht dafür. Im folgenden bestellen wir einige Produkte als Stichproben von Händlern und Privatpersonen auf eBay und Amazon, schauen uns die Produkte im Detail an, und schicken sie zum Abschluss an Microsofts Produktidentifikationsservice, um eine professionelle Analyse zu erhalten, ob es sich hier jeweils um Original oder Fälschung handelt.

Die Bestellungen sind alle am 19. April 2014 erfolgt. Ich führe über jede einzelne hier Tagebuch, ob es sich wirklich um Fälschungen handelt, wie man in solch einem Fall sein Geld zurück erhält, und natürlich alle anderen Vorkommnisse, die sich sicherlich noch ergeben.


Fall 1: Office 2010 Professional PKC von deutschem eBay Händler

Nachdem wir im letzten Abschnitt die Key-Karten auf der chinesischen Webseite gesehen haben, ist das erste Testobjekt ebenfalls eine PKC der Version Office 2010 Professional. Wir werden schnell auf eBay fündig, und entdecken ein Angebot für € 169,99.

Office 2010 PKC von eBay

Was bei diesem Angebot als erstes ins Auge fällt, ist die Ähnlichkeit zum bereits vorgestellten chinesischen Produkt. Zum direkten Vergleich hier noch einmal der Screenshot von der chinesischen Webseite.

Office 2010 PKC aus China

So, was sagt uns dies jetzt nun? Vor wenigen Monaten haben diese PKC noch das doppelte gekostet, falls sie überhaupt irgendwo zu finden waren. Nun werden sie überall zu Dumping-Preisen angeboten. Die Ähnlichkeit zur China-Version rechtfertigt definitiv einen Anfangsverdacht.

Historie der Ereignisse

19. April 2014: Wir bestellen diese Version bei einem Händler auf eBay.

24. April 2014: Der Händler markiert die Ware als verschickt.

25. April 2014: Die Ware erreicht uns als Einwurf-Einschreiben. Im Umschlag befindet sich eine eingeschweißte Packung mit der Key-Karte, sowie eine Rechnung ohne MwSt wegen Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Es folgen nun ein paar Fotos des Produktes.

Office 2010 PKC Packung

Office 2010 PKC Packung Rückseite

Office 2010 PKC CoA

Office 2010 PKC Inlay Cover

Office 2010 PKC Inlay

Office 2010 PKC Product Key Aufkleber

Es schaut auf den ersten Blick alles absolut echt aus. Anscheinend haben wir die USA-Version der Software vor uns, oder eine äußerst gute Fälschung. Wir vergleichen das vorliegende Produkt mit der Office 2010 Professional Version von Amazon.com.

Was als erstes ins Auge fällt, ist der um das doppelte höhere Preis auf Amazon, und das, obwohl beim Import nach Deutschland nochmals 19% Einfuhrumsatzsteuer hinzukommen - auch als Kleinunternehmer.

Weiterhin fällt auf, dass beim vorliegenden Produkt in der oberen linken Ecke der Schriftzug "1 User 1 PC" fehlt. Insgesamt überrascht die Qualität der vorliegenden Ware. Sie sieht überzeugend echt aus. Die Analyse von Microsofts Produktidentifizierungsservice wird Klarheit bringen. Abgesehen von dem Produkt aus Österreich sind nun alle Lieferungen eingetroffen, so dass das erste Paket an Microsoft rausgehen kann.

26. April 2014: Nachdem insgesamt vier Produkte bei uns eingegangen sind, schicken wir sie gesammelt zum PID (Produktidentifizierungsservice).

30. April 2014: Laut Sendungsverfolgung ist das Paket beim PID angekommen.

6. Mai 2014: Da noch immer keine Antwort vom PID vorliegt, fragen wir telefonisch nach. Auf Grund vermehrter Einsendungen von Produkten von eBay kommt es derzeit zu Verzögerungen. Wir sind weiterhin geduldig.

12. Mai 2014: Der PID hat sich bis heute noch nicht gemeldet. Wir rufen beim Kundensupport an, um zumindest schon einmal eine Aussage bezüglich des Product Keys zu erhalten. Der Supporter beantwortet geduldig alle unsere Fragen. Der Key gehört zu einer Retail-Version, also kein MSDN und keine Volumenlizenz. Und nun kommt das große "Aber": Der Key wurde vorher bereits zwei Mal aktiviert, zuletzt am 30. Juni 2013. Zur Erinnerung: Es handelt sich um ein eingeschweißtes und versiegeltes Produkt, das wir erst vor wenigen Tagen geöffnet haben.

Die vorliegenden Erkenntnisse lassen nun keinen anderen vernünftigen Schluss mehr zu, als dass es sich bei dem Produkt im eine Fälschung handelt. Bevor wir unser Geld zurück fordern, warten wir auf die Antwort vom PID, um einen schriftlichen Beweis zu haben, den PayPal zweifelsfrei verlangen wird.

21. Mai 2014: Da die Frist für den PayPal-Käuferschutz langsam näher rückt, fragen wir per E-Mail beim PID nach, wie lange die Analyse noch dauert. In den "nächsten Tagen" sollen wir mit einer Antwort rechnen.

27. Mai 2014: Es ist soweit! Der PID schickt vier Schreiben, aber kein einziges Produkt zurück.

Schreiben des PID

Wir schauen also bei eBay vorbei, um den Verkäufer zu kontaktieren und mit den Erkenntnissen zu konfrontieren. Auf eBay erleben wir die nächste Überraschung. Der Verkäufer hat nämlich keinen Shop mehr dort. Sämtliche Artikel wurden nicht nur beendet, sondern gelöscht. Es besteht keine Möglichkeit mehr, eine Bewertung abzugeben, oder den Händler zu kontaktieren.

Gelöschtes Angebot bei eBay

Das einzige, was man noch machen kann, ist einen Fall zu öffnen. Wir erledigen dies nun auf PayPal. Anstatt das Geld zurück zu fordern, bestehen wir erst einmal auf Erfüllung des Kaufvertrages, und auf Lieferung einer originalen Office 2010 Professional Edition.

29. Mai 2014: Der Händler fordert auf, die Ware zurück zu schicken, damit er dem Fall nachgehen kann. Wir eröffnen ihm, dass Microsoft das Produkt einbehalten hat.

1. Juni 2014: Der Verkäufer erstattet den Kaufbetrag kommentarlos über PayPal. Der Fall ist somit abgeschlossen. Wir sehen davon ab, weiter auf eine Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen.

20. Juni 2014: Der Artikel taucht wie die anderen drei Käufe nicht mehr in "mein eBay" auf. Durch diese Löschung verhindert eBay jegliche Aktionen wie Kontaktaufnahme, Eröffnung eines Falls und Abgabe einer Bewertung. Der Hintergrund dieses Vorgehens von eBay ist uns schleierhaft. Nicht einmal im Archiv findet sich irgend ein Verweis auf den Kauf.


Fall 2: Office 2013 Professional Plus ESD von deutschem eBay Händler

Dieses Angebot scheint einfach zu gut um wahr zu sein: eine Vollversion von Office 2013 Professional Plus zur privaten und gewerblichen Nutzung zum Preis von sagenhaften € 128. Das beste habe ich noch vergessen. Für den Preis wird die Version auf 2 PCs aktiviert.

Office 2013 ESD von eBay

Was diese Version von den anderen Stichproben unterscheidet ist die Tatsache, dass hier kein CoA, keine DVD oder sonstigen Komponenten enthalten sind, die dem Käufer zugeschickt werden. Für den PayPal-Käuferschutz heißt dies dann, es gibt keinen. Wenn sich dieses Produkt also als Fälschung herausstellt, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Totalverlust recht hoch. Dies schreckt uns natürlich nicht davon ab, eine Version zu bestellen.

Historie der Ereignisse

19. April 2014: Wir bestellen diese Version bei einem Händler auf eBay.

20. April 2014: Keinen Tag nach Bestelleingang haben wir eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt und eine Nachricht mit dem Key und vielen weiteren Informationen im Posteingang. Letztere ist von Interesse, daher folgt hier ein Screenshot, auf dem die wichtigsten Details sichtbar sind.

Office 2013 Product Key

Was insbesondere auffällt, dass der Händler angibt, dass die Downloads vom Microsoft-Server stammen, er jedoch die Dateien auf Dropbox abgelegt hat. Offensichtlich, nach den Dateinamen, handelt es sich um einen Mirror der Digital-River-Dateien, die erstmalig von HeiDoc.net in Umlauf gebracht worden waren. Damit steht fest, dass es sich um die Retail-Version handelt, und nicht um eine Volumenlizenz. Uns ist keine Lizenz bekannt, die den Vertrieb dieser Version gestattet. Es könnte sich allerdings um Versionen aus dem HUP-Programm handeln, oder von TechNet oder MSDN. Offizielle Distributoren von ESD-Versionen, wie Amazon oder der Microsoft Store bieten jedenfalls Downloads von den eigenen Servern an, und greifen nicht auf Filesharing-Dienste wie Dropbox zurück.

Der obere Hinweis auf Kontaktaufnahme bei Unzufriedenheit deutet noch an, dass es bisweilen unzufriedene Kunden gibt. Falls der Verkäufer z.B. HUP-Keys verkauft, die jeweils einen Preis von € 10 haben, wäre es ja sehr leicht möglich, dem unzufriedenen Käufer weit entgegen zu kommen, und immer noch einen großzügigen Gewinn zu erwirtschaften.

Reine Spekulation bis jetzt. Und nun Butter bei die Fische. Wir unterzeichnen eine eidesstattliche Versicherung, und ab gehen die Unterlagen zu Microsofts Identifizierungsservice. Das Paket wird vorbereitet, und geht raus sobald die vier Produkte der deutschen Händler eingetroffen sind.

26. April 2014: Nachdem insgesamt vier Produkte bei uns eingegangen sind, schicken wir sie gesammelt zum PID (Produktidentifizierungsservice).

30. April 2014: Laut Sendungsverfolgung ist das Paket beim PID angekommen.

6. Mai 2014: Da noch immer keine Antwort vom PID vorliegt, fragen wir telefonisch nach. Auf Grund vermehrter Einsendungen von Produkten von eBay kommt es derzeit zu Verzögerungen. Wir sind weiterhin geduldig.

12. Mai 2014: Während unseres Anrufs beim Kundensupport informieren wir uns auch über den Key dieses Produktes. Es handelt sich nicht um eine MSDN- oder Volumenlizenz, sondern um ein Retail-Produkt. Der Key wurde noch nie aktiviert. Laut Aussage des Supporters ist die Version allerdings wesentlich zu teuer für eine private Nutzung. Im Sortiment für Endkunden ist sie nicht einmal vorhanden. Der Supporter hat dies nochmals bestätigt. Microsoft Deutschland vertreibt kein Office Professional Plus für Privatkunden. Den Ursprung des Keys konnte er sich nicht erklären. Das Aktivierungslimit des Keys beträgt 1000. Nach Überschreitung wird er für weitere Online-Aktivierungen gesperrt. Auch solch ein hohes Aktivierungslimit ist für Retail-Versionen sehr ungewöhnlich. Laut Support liegt es in der Regel bei 10, und nicht bei 1000.

Wir haben hier also einen Key vorliegen, der sich gut und gerne mindestens 100 Mal verkaufen ließe, ohne dass größere Probleme dabei zu erwarten wären, und innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist der Key gesperrt wird. Solch einen Key weit unter Wert zu verkaufen ist natürlich nicht verboten, und es gibt keinen Beleg dafür, dass jemand anders den selben Key nutzt. Somit sind wir hier in dem Fall nach dem Anruf nicht wirklich schlauer, und warten weiterhin gespannt auf die Antwort vom PID.

21. Mai 2014: Da die Frist für den PayPal-Käuferschutz langsam näher rückt, fragen wir per E-Mail beim PID nach, wie lange die Analyse noch dauert. In den "nächsten Tagen" sollen wir mit einer Antwort rechnen.

22. Mai 2014: Auf der Webseite des eBay-Händlers machen wir eine weitere Entdeckung, die die Seriosität des Shops in Frage stellt. Es ist ein Siegel von "Trusted Shops" vorhanden, das aber mit keinem Zertifikat verlinkt ist.

Trusted Shops Siegel

Eine falsche Verlinkung kann natürlich schnell mal passieren, daher prüfen wir bei Trusted Shops noch mal nach, ob nicht vielleicht doch ein gültiges Zertifikat vorhanden ist.

Trusted Shops Webseite

Also schmückt sich der Anbieter mit einem falschen Siegel. Dies sagt zwar weiterhin nichts darüber aus, ob es sich um Originalsoftware handelt, zeigt aber deutlich, dass es sich nicht um einen vertrauenswürdigen Händler handelt.

27. Mai 2014: Die gesammelten Benachrichtigungen des PID erreichen uns. Für die Office Professional Plus Version ist keine dabei. Wir fragen beim PID nach, wie lange es noch dauern wird. Außerdem fragen wir den Verkäufer ganz direkt, ob er die Keys mehrfach verkauft, da sie für 1000 und nicht 2 Aktivierungen sind, und ob er die Endverbraucher-Lizenz (EULA) für das Produkt schicken kann, da sie online natürlich aus den bereits erläuterten Gründen nicht existiert.

Die Antwort vom Verkäufer kommt zeitnah. Wie erwartet bestreitet er, dass die Keys mehrfach verkauft werden. Dies deckt sich mit der Aussage des Supports, dass der Key bisher noch nicht verwendet worden ist. Die Frage nach der EULA wird jedoch geflissentlich ignoriert. Wir haken noch mal nach. Vielleicht kommt ja doch noch eine Antwort.

28. Mai 2014: Der PID teilt mit, dass die Bearbeitung noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Offenbar hat also nicht nur der Support Schwierigkeiten, den Ursprung dieser Lizenz auszumachen.

1. Juni 2014: Um die Frist nicht zu verpassen, öffnen wir provisorisch einen Konfliktfall bei PayPal, mit dem Hinweis, diesen sofort wieder zu schließen, falls Microsoft den Key als legal einstuft, oder die Identifikation des Keys nicht in den nächsten 20 Tagen abschließen kann.

6. Juni 2014: Der PID hat sich weiterhin noch nicht gemeldet. Nach der positiven Erfahrung mit der Microsoft-Hotline rufen wir mal bei der Hotline in den USA an. Vielleicht hat man ja dort mehr Informationen zur Verfügung. Zu unserer Überraschung behauptet der Supporter allerdings felsenfest, dass dieser Key legal ist, und keine Softwarepiraterie vorliegt. Der Fall bleibt also mysteriös.

17. Juni 2014: Das Angebot bei eBay ist plötzlich nicht mehr vorhanden. Wie schon im letzten Fall, hat eBay es gelöscht. Bewertung und Kontaktaufnahme sind nicht mehr möglich.

Gelöschtes Angebot bei eBay

Ein Anruf beim eBay Kundendienst ergibt, dass das Angebot wegen Verstößen gegen die eBay-Grundsätze gelöscht wurde. Gegen welche Grundsätze genau könne und dürfe man uns nicht mitteilen. Der Mitarbeiter bei der Käuferschutzabteilung empfahl jedoch, nun einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen.

Bevor wir diesen Schritt unternehmen, versuchen wir allerdings weitere Informationen vom Verkäufer zu erhalten, und fragen ihn direkt heraus, gegen welche Richtlinien der Artikel verstoßen hat. Über PayPal ist Kontaktaufnahme weiterhin möglich.

20. Juni 2014: Der Artikel taucht wie die anderen drei Käufe nicht mehr in "mein eBay" auf. Durch diese Löschung verhindert eBay jegliche Aktionen wie Kontaktaufnahme, Eröffnung eines Falls und Abgabe einer Bewertung. Der Hintergrund dieses Vorgehens von eBay ist uns schleierhaft. Nicht einmal im Archiv findet sich irgend ein Verweis auf den Kauf.

21. Juni 2014: Heute läuft die Frist zur Antragsstellung auf Käuferschutz ab. Vom PID gibt es immer noch kein Ergebnis. Wir stellen trotzdem den Antrag mit den beiden Argumenten, dass der Verkäufer uns keine Lizenzbestimmungen zukommen gelassen hat, und dass der Artikel wegen Verstoßes gegen die eBay-Grundsätze gelöscht worden ist. Wir gehen davon aus dass PayPal Kenntnis über die Ursache der Löschung erlangen kann, und falls es sich nicht um eine legale Version handeln sollte, dies herausfindet. Da es sich allerdings um eine Download-Version handelte, ist sowieso fraglich, ob PayPal dem Antrag auf Käuferschutz statt gibt.

27. Juni 2014: Nach Prüfung gibt PayPal dem Antrag auf Käuferschutz statt und erstattet uns das Geld, und zwar vor dem Fristablauf für den Händler, zu dem Fall Stellung zu nehmen, und obwohl es sich bei einer Softwarelizenz eindeutig um eine Ware handelt, die nicht unter den Käuferschutz fällt.

20. Dezember 2014: Überraschend trifft das Ergebnis der Produktprüfung ein, nunmehr 7 Monate nach Einreichung. Microsoft konnte den Ursprung der Version ermitteln, und legt das Ergebnis deutlich auf fünf Seiten aus.

Schreiben des PID

Das Schreiben lässt keine Fragen offen, und folgt hier im Wortlaut, wobei nur Passagen unkenntlich gemacht wurden, die den Händler identifizieren. Selbiger vertreibt übrigens immer noch dubiose Office-Versionen auf seiner Webseite, und weist inzwischen sogar ein echtes Siegel von Trusted Shops auf.

Sehr geehrter Herr Krohn

Wir danken Ihnen für Ihre Einsendung. Die CreaKom GmbH ist von Microsoft beauftragt, den "Microsoft PID Service" durchzuführen.

Ihrem Schreiben sowie den von Ihnen beigefügten Unterlagen entnehmen wir, dass Sie bei dem Anbieter "xxx" am 19.04.2014 das Produkt"Microsoft Office Professional Plus 2013 VOLLVERSION NEU 2PC Handbuch" bestellt haben. Soweit für uns auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen ersichtlich, hat Ihnen der Anbieter auf Ihre Bestellung hin Folgendes übersandt:

  • Den Product Key "xxxxx-xxxxx-xxxxx-xxxxx-xxxxx"
  • Den folgenden Downloadlink zum Herunterladen des eigentlichen Computerprogramms
  • 32-Bit: https://www.dropbox.com/s/xxxxxxxxxxxxxxx/X18-65193.iso
  • 64-Bit: https://www.dropbox.com/s/xxxxxxxxxxxxxxx/X18-65704.iso
  • Eine Rechnung datierend auf den 19.04.2014

Die Microsoft Corporation hat uns beauftragt, Ihnen nach Durchsicht der von Ihnen übersandten Unterlagen und Prüfung des von Ihnen übersandten Product Key das Folgende mitzuteilen:

Allein durch die vorerwähnten Unterlagen und den Product Key wird nicht belegt, dass Sie von dem o.g. Anbieter eine wirksame Lizenz zur Nutzung des o.g. Computerprogramms erlangt haben.

Die Software dürfen Sie aber nur dann nutzen, wenn Sie zuvor eine entsprechende Lizenz, mithin Nutzungsrechte an dem Computerprogramm erworben haben. So ist in der Rechtsprechung und der juristischen Literatur anerkannt, dass jeder, der behauptet ein Nutzungsrecht erworben zu haben, den angeblichen Erwerb korrekt darlegen und beweisen muss (OLG Frankfurt, Urt. v. 18.05.2010; Az. 11 U 69/09, veröffentlicht in MMR 2010, 621; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Auflage, § 31, Rn. 24).

Anhand der übermittelten Unterlagen, insbesondere des Product Keys, gehen wir davon aus, dass Ihnen der Anbieter keine "neue" Software-Lizenz "geliefert" hat.

Möglicherweise wollte der Anbieter Ihnen jedoch eine "gebrauchte" Lizenz eines ehemaligen Lizenznehmers übertragen. Nach der jüngsten Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 17.07.2013, Az. I ZR 129/08 - "UsedSoft II", veröffentlicht in MMR 2014, 232 ff.) ist es nach § 69 d UrhG möglich, auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers ein recht zur Nutzung von gebrauchter Software zu erlangen, wenn hinsichtlich der Software "Erschöpfung" im Sinne des § 69 c UrhG eingetreten ist. Allerdings trägt derjenige, der sich auf die "Erschöpfung" beruft, die volle Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für den Eintritt der "Erschöpfung" nach § 69 c UrhG erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind:

  1. Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download);
  2. Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts erteilt worden sein, das es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht;
  3. Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen; nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechtes;
  4. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein;
  5. Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Nacherwerber die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der "bestimmungsgemäßen Benutzung" im Sinne von § 69d Abs. 1 UrhG. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich diese "bestimmungsgemäße Benutzung" aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt und dass der Verkäufer der gebrauchten Software auch darlegen und beweisen muss, dass er dem Kunden alle Informationen zur Verfügung gestellt hat, die notwendig sind, um den Umfang der "bestimmungsgemäßen Benutzung" festzustellen (BGH, Urt. v. 17.07.2013, Az. I ZR 129/08 - "UsedSoft II", Rz 68).

Im vorliegenden Fall hat Ihr Lieferant – soweit für uns ersichtlich – keinerlei Angaben zu den o.g. Voraussetzungen gemacht und Ihnen offenkundig auch nicht diejenigen Informationen zur Verfügung gestellt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s.o.) notwendig sind, um den Umfang der "bestimmungsgemäßen Benutzung" festzustellen.

Statt den Nachweis der ordnungsgemäßen Lizensierung zu erbringen, hat der Anbieter Ihnen nur einen Product Key übermittelt. Microsoft Product Keys stellen jedoch für sich genommen keine Lizenzen dar. Sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der Bereits ein Nutzungsrecht ("Lizenz") für ein Microsoft Computerprogramm erworben hat, dieses Computerprogramm installieren und aktivieren, d.h. dauerhaft nutzbar machen kann. Product Keys verkörpern keine Nutzungsrechte an einem Computerprogramm. Sie gleichen in ihrer Funktion einem Schlüssel, der – wie der Schlüssel zu einer Immobilie – zwar die dauerhafte Nutzung des Computerprogramms faktisch ermöglicht, jedoch selbst kein Nutzungsrecht verkörpert und somit auch kein Nutzungsrecht einräumt (OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2014, Az.: 11W 34/12). Durch die Weitergabe (Verkauf) eines bloßen Product Keyskönnen daher auch keine Nutzungsrechte übertragen werden.

Hinzu kommt, dass der Ihnen übermittelte Product Key zu einem Volumenlizenzvertrag mit einer Bildungseinrichtung gehört, der (nur) das Recht eingeräumt wurde, ihren Studenten etc. grundsätzlich zeitlich befristete (Unter-)Lizenzen zu gewähren, weshalb die Lizenz nach der o.g. Rechtsprechung nicht der Erschöpfung unterliegt (siehe Voraussetzung Nr. 3).

Nach alledem können die von Ihnen vorgelegten Unterlagen nicht als Beleg der Lizensierung anerkannt werden; es ist vielmehr davon auszugehen, dass Sie keine Nutzungsrechte an dem Computerprogramm "Microsoft Office Professional Plus 2013" erworben haben.

Wir erlauben uns abschließend noch den Hinweis, dass ein gutgläubiger Erwerb urheberrechtlicher Nutzungsrechte ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZR 129/08 - "UsedSoft", GRUR 2011, 418, Rz. 15 m.w.N.).

In Ihrem eigenen Interesse raten wir Ihnen daher davon ab, das o.g. Computerprogramm unter Verwendung des fraglichen Product Key zu installieren und zu nutzen, solange der Anbieter Ihnen gegenüber nicht nachweist, dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.


Fall 3: Windows 7 Home Premium von deutschem eBay Privatverkäufer

Eine Versteigerung eines Privatverkäufers weckt unser Interesse. Er hat ein Bewertungsprofil von 100%, und keine "Vergangenheit" von Software-Verkäufen. Wir erhalten den Zuschlag für € 32,82.

Windows 7 Home Premium von eBay

Neben dem Windows-Logo gibt es keine weitere Produktabbildung. Wir sind also sehr gespannt auf die Lieferung, die bei uns ankommt.

Historie der Ereignisse

19. April 2014: Wir bestellen diese Version bei einem deutschen Privatverkäufer auf eBay.

24. April 2014: Wir erhalten einen Brief mit einer offenbar gebrauchten Version von Windows 7 Home Premium, die ursprünglich von einem Händler aus Berlin stammt. Die Mappe des Händlers weist deutliche Gebrauchsspuren auf, enthält aber vorbildliche Informationen, was eine OEM-Version ist, und warum es legal ist, diese zu verkaufen und ohne zugehöriger Hardware zu nutzen. Es folgen nun einige Fotos des gelieferten Produktes.

Windows 7 HP Folder

Windows 7 HP CoA

Windows 7 HP DVD Front

Windows 7 HP DVD Back

Das CoA hat die bekannten Sicherheits-Features wie ein Hologramm, und war schon mal woanders aufgeklebt. Dies sind eigentlich Indizien für eine Originalversion. Wir fragen beim Verkäufer nach, wann er die Version erworben hat. Einschicken zum Microsoft-Identifikationsservice werden wir sie trotzdem, um eine professionelle Analyse zu erhalten.

Falls sich das Produkt wider Erwarten als Fälschung entpuppt, wird es auch hier wegen fehlender PayPal-Zahlugsoption schwierig, das Geld zurück zu bekommen.

25. April 2014: Der Verkäufer beziffert das ursprüngliche Kaufdatum mit dem 22. August 2013. Im Falle einer Fälschung könnte er also die gesetzliche Gewährleistung geltend machen. Eine Nachfrage, wie viel er ursprünglich bezahlt hat, bleibt unbeantwortet.

26. April 2014: Nachdem insgesamt vier Produkte bei uns eingegangen sind, schicken wir sie gesammelt zum PID (Produktidentifizierungsservice).

30. April 2014: Laut Sendungsverfolgung ist das Paket beim PID angekommen.

6. Mai 2014: Da noch immer keine Antwort vom PID vorliegt, fragen wir telefonisch nach. Auf Grund vermehrter Einsendungen von Produkten von eBay kommt es derzeit zu Verzögerungen. Wir sind weiterhin geduldig.

12. Mai 2014: Der Anruf beim Kundensupport liefert auch für diesen Fall neue Informationen. Es handelt sich um einen OEM-Key, der bisher drei Mal aktiviert wurde, zuletzt am 14. März 2013. Da es sich um ein gebrauchtes CoA handelt, sind die vorherigen Aktivierungen keine große Überraschung.

Überraschend wird es erst, wenn wir alle drei erworbenen Windows-OEM-Keys gemeinsam betrachten. Sie wurden alle drei bereits aktiviert. OEM-Hardware ist jedoch üblicherweise mit einem SLP-Key voraktiviert. Natürlich ist es nicht verboten, die Windows-Version mit dem OEM-Key auf dem selben oder einem anderen PC zu betreiben, wenn man die SLP-Installation gelöscht hat. Dass dies mit allen drei gekauften Versionen der Fall war, ist zwar möglich, aber nun doch äußerst unwahrscheinlich.

21. Mai 2014: Da die Frist um einen eBay-Fall zu öffnen näher rückt, fragen wir per E-Mail beim PID nach, wie lange die Analyse noch dauert. In den "nächsten Tagen" sollen wir mit einer Antwort rechnen.

27. Mai 2014: Mit den gesammelten Benachrichtigungen erhalten wir auch für dieses Produkt ein Ergebnis vom PID.

Schreiben des PID

Diese Entscheidung kommt überraschend. Wir spekulieren, dass vielleicht nur die DVD gefälscht ist, das CoA aber original. Nichts desto trotz, die Ware wurde eingezogen, und wir machen uns dran, den Verkäufer zu kontaktieren. Da er offensichtlich selbst ein Opfer der mutmaßlichen Softwarefäscher war, entschließen wir uns, falls er sich kooperativ zeigt, keinen Fall bei eBay zu öffnen, sondern uns an den Händler zu halten, von dem er ursprünglich die Version gekauft hatte.

Wir melden den Vorfall also über die ganz normale eBay-Kontaktaufnahme, und erhalten wenige Minuten später die Rechnungskopie per Mail. Er hat das Produkt damals für € 34,90 plus € 2,00 Rechnungsgebür gekauft. Wir nehmen erst einmal den Onlineshop genauer unter die Lupe. Sofort fällt uns auf, dass die AGB fehlen.

Ein Shop ohne AGB

Wenigstens die Datenschutzerklärung schaut auf den ersten Blick vernünftig aus. Weiterhin finden wir in diesem Shop ein paar "alte Bekannte", als kleine Randnotiz hier.

Ah, noch eine Office 2010 PKC

Wir lassen den Händler per Mail wissen, dass sein Produkt vom PID als Fäschung identifiziert worden ist, und dass der Verkäufer seinen Gewährleistungsanspruch abgetreten hat. Auch hier fordern wir den Händler zur Nacherfüllung auf, und uns somit eine originale Version zuzuschicken.

30. Mai 2014: Da der Händler bisher noch nicht reagiert hat, rufen wir drei mal an, ohne dass jemand das Gespräch annimmt. Wir schicken ein Fax. Keine Minute später geht das Telefon, und wir haben den Shop an der Strippe. Ich erkläre dem Mitarbeiter die Situation. Er behauptet, dass der PID auch Originale als Fäschung identifiziert, will den Fall aber dennoch seinem Chef vorlegen, und ggf. Ersatz schicken.

11. Juni 2014: Der Chef hat sich bis heute noch nicht gemeldet. Wir schicken per Fax eine Mahnung zur Nachlieferung binnen 14 Tagen, und im Falle einer Nichtlieferung zur Rückzahlung des ursprünglichen Rechnungsbetrages binnen weiterer 14 Tage.

20. Juni 2014: Der Artikel taucht wie die anderen drei Käufe nicht mehr in "mein eBay" auf. Durch diese Löschung verhindert eBay jegliche Aktionen wie Kontaktaufnahme, Eröffnung eines Falls und Abgabe einer Bewertung. Der Hintergrund dieses Vorgehens von eBay ist uns schleierhaft. Nicht einmal im Archiv findet sich irgend ein Verweis auf den Kauf.

9. Juli 2014: Der Händler hat bisher nicht reagiert. Da die Zahlungsfrist abgelaufen ist, befindet er sich nun in Verzug. Über einen Anwalt oder ein Verbraucherinkasso wie inkasso-sofort.de könnte man nun eine Mahnung verschicken, und wenn diese auch nicht beachtet wird, sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Da dies zur weiteren Aufklärung nichts mehr beiträgt, sehen wir vorerst von anwaltlichen oder gerichtlichen Schritten ab. Unsere Forderung verjährt jedenfalls erst am 31. Dezember 2017, so dass wir im Falle neuer Erkenntnisse noch einige Zeit lang diesen Schritt nachreichen können.


Fall 4: Windows 7 Professional von deutschem eBay Händler

Neben einer Privatauktion wollen wir natürlich auch testen, was aktuell von eBay Händlern geliefert wird. Wir entscheiden und für einen Händler, der eine Dell-Version anbietet, mit einem Produktbild, das der DVD von der China-Seite verdächtig ähnlich sieht. Auch dieser Händler hat ein Bewertungs-Profil von 100%. Das Produkt kostet uns € 31,90 inklusiv Versand.

Windows 7 Professional von eBay

Historie der Ereignisse

19. April 2014: Wir bestellen diese Version bei einem Händler auf eBay.

20. April 2014: Der Verkäufer markiert den Artikel als verschickt.

22. April 2014: Die Ware ist per Standard-Brief angekommen. Rechnung mit MwSt gibt es nicht. In dem Umschlag sind lose verpackt eine Dell-DVD und ein CoA. Die DVD wurde laut Label in China gepresst. Das CoA hat keinerlei Hologramm oder andere Sicherheits-Features, und war niemals zuvor irgendwo aufgeklebt. Es regt sich der Verdacht, dass dieses CoA von einer Rolle stammt, wie sie von den chinesischen Wholesellern angeboten wird. Es folgen einige Fotos des Artikels.

Windows 7 Pro CoA

Windows 7 Pro DVD Front

Windows 7 Pro DVD Back

Das Hologramm auf dem CoA ist nur aufgedruckt. Es ist kein echtes Hologramm, auch wenn es auf dem Foto so scheint. Auch dieses Produkt geht nun auf den Weg zum Identifikationsservice von Microsoft.

26. April 2014: Nachdem insgesamt vier Produkte bei uns eingegangen sind, schicken wir sie gesammelt zum PID (Produktidentifizierungsservice).

30. April 2014: Laut Sendungsverfolgung ist das Paket beim PID angekommen.

6. Mai 2014: Da noch immer keine Antwort vom PID vorliegt, fragen wir telefonisch nach. Auf Grund vermehrter Einsendungen von Produkten von eBay kommt es derzeit zu Verzögerungen. Wir sind weiterhin geduldig.

12. Mai 2014: Der Kundensupport liefert auch für diesen Fall neue Informationen. Es handelt sich um einen OEM-Key, der bisher zwei Mal aktiviert wurde, zuletzt am 3. November 2013. Das ist verdächtig, aber auch hier reichen die Beweise noch nicht aus, um einen Käuferschutzfall bei PayPal zu eröffnen.

21. Mai 2014: Da die Frist für den PayPal-Käuferschutz langsam näher rückt, fragen wir per E-Mail beim PID nach, wie lange die Analyse noch dauert. In den "nächsten Tagen" sollen wir mit einer Antwort rechnen.

27. Mai 2014: Wir erhalten auch für dieses Produkt den Bescheid vom PID.

Schreiben des PID

Bis zum Ablauf der Frist für den Käuferschutz sind noch ein paar Tage Zeit. Wir hauen also auch hier nicht direkt mit der Keule los, sondern bemühen die Kontaktaufnahme bei eBay, und fragen erst einmal nach, wie der Verkäufer sich die fehlenden Sicherheitsmerkmale auf dem CoA erklärt, sowie die Tatsache, dass der Key bereits mehrfach aktiviert worden ist.

Letzteres ist schnell geklärt. Er hat die Keys, die er verkauft, alle persönlich aktiviert, und wo es nötig war, dies über die Hotline erledigt. Wir haken wegen der Sicherheitsfeatures nach.

Seiner Aussage nach ist das CoA nur ein Stück Papier, und der Key das einzige Wichtige. Diese Aussage ist allerdings falsch, denn wenn der Key später von Microsoft gesperrt werden sollte, hat man ohne originales CoA keinen Lizenznachweis. Dazu hier der entsprechende Passus aus dem Windows 7 EULA:

"Sie sollten das Label auf dem Computer oder die Verpackung, auf der sich das Label befindet, als Nachweis dafür aufbewahren, dass Sie über eine Lizenz zur Verwendung der Software verfügen."

29. Mai 2014: Wir lassen die Katze aus dem Sack, und informieren den Verkäufer, dass die Version als Fäschung identifiziert worden ist. Er bietet an, die Ware zurück zu nehmen. Ich weise ihn darauf hin, dass Microsoft das Produkt eingezogen hat. Er zeigt sich einsichtig, und fordert von uns eine Kopie der Nachricht des PID an, um damit seinen Lieferanten zu konfrontieren. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Außerdem kündigt er an, eine originale Windows-Version nachzuliefern.

1. Juni 2014: Um die Frist nicht zu verpassen, öffnen wir provisorisch einen Konfliktfall bei PayPal, mit dem Hinweis, diesen sofort wieder zu schließen, wenn die Nachlieferung bei uns eintrifft.

5. Juni 2014: Die Ersatzlieferung ist eingetroffen. Wir sind soweit enttäuscht. Es folgen einige Fotos des Ersatzproduktes.

Windows 7 Pro Ersatz-Lieferung

Die Ähnlichkeit sowohl von CoA als auch DVD zu den entsprechenden Gegenstücken aus Fall 3 beweisen zwar nicht, dass es sich hier ebensowenig um ein Original handelt, machen die Lieferung für uns allerdings inakzeptabel.

11. Juni 2014: Wir schicken die Ersatzlieferung an den Verkäufer zurück, und vermerken dies im Konfliktfall. Außerdem schauen wir uns die aktuellen Aktivitäten des Händlers bei eBay an, und stellen fest, dass er nun die Labels ohne DVD für € 24,90 anbietet. Die frühere Einsicht hat offenbar nicht lange vorgehalten. Diese Dreistigkeit rechtfertigt nun zusätzlich eine negative Bewertung.

Windows 7 Pro neu eingestellt

12. Juni 2014: Der Verkäufer erstattet kommentarlos den Kaufbetrag. Der Fall ist damit erledigt.

20. Juni 2014: Der Artikel taucht wie die anderen drei Käufe nicht mehr in "mein eBay" auf. Durch diese Löschung verhindert eBay jegliche Aktionen wie Kontaktaufnahme, Eröffnung eines Falls und Abgabe einer Bewertung. Der Hintergrund dieses Vorgehens von eBay ist uns schleierhaft. Nicht einmal im Archiv findet sich irgend ein Verweis auf den Kauf.


Fall 5: Windows 7 Home Premium von österreichischem Amazon Händler

Auch Amazon wollen wir nicht außer Acht lassen, und suchen nach verdächtigen Produkten. Eine Dell-Version von Windows 7 Professional weckt unsere Aufmerksamkeit. Auch hier sieht die DVD auf dem Produktfoto der chinesischen Version verdächtig ähnlich.

Windows 7 Professional von Amazon

Der Händler hat inzwischen das Produktbild ausgetauscht, und verwendet nun eine etwas neutralere Version mit einer Windows 7 Box. Wir bestellen dieses Produkt für € 40 plus € 3 Versand von einem Händler in Österreich. Der Versand dauert also etwas länger, und die Nachverfolgung dieses Artikels wird in den nächsten Tagen und Wochen sicherlich etwas hinterherhinken.

Historie der Ereignisse

19. April 2014: Wir bestellen diese Version bei einem Händler auf Amazon.

21. April 2014: Der Verkäufer markiert den Artikel als verschickt.

29. April 2014: Die Ware kommt bei uns in einem Standardbrief aus Österreich an. Es fällt auf, dass der Name falsch geschrieben ist. Es liegen ein Lieferschein und eine Rechnung mit 20% österreichischer MwSt bei.

Windows 7 Pro CoA

Das CoA hat wie im vorherigen Fall ein aufgedrucktes Hologramm, und stammt von der Rolle, und nicht von einem gebrauchten Laptop. Es ist auf einem Zertifikat aufgeklebt, auf dem außerdem vermerkt ist, dass der Key sich nur telefonisch aktivieren lässt.

Windows 7 Pro Zertifikat

Windows 7 Pro Zertifikat Rückseite

Also auch von Dritthändlern auf Amazon bekommt man die gleiche Qualität von Waren wie auf eBay, wenn man auch in der Regel etwas mehr bezahlt - bei Office-Produkten sogar deutlich mehr.

Auch die DVD aus Österreich kommt uns bekannt vor. Wie erwartet erhalten wir eine Dell-DVD, die laut Label in China gepresst wurde.

Windows 7 Pro DVD Front

Windows 7 Pro DVD Back

6. Mai 2014: Wir schicken das Produkt als Nachzügler per Einschreiben zum PID.

9. Mai 2014: Laut Sendungsverfolgung ist das Einschreiben beim PID eingeliefert worden.

12. Mai 2014: Der Kundensupport liefert auch für diesen Fall neue Informationen. Es handelt sich um einen OEM-Key, der bisher zwei Mal aktiviert wurde, zuletzt am 30. Dezember 2013. Das ist verdächtig, aber auch hier reichen die Beweise noch nicht aus, um einen A-Z Garantieantrag bei Amazon zu eröffnen.

27. Mai 2014: Last, but not least, haben wir auch für das Produkt, das wir über Amazon erworben haben, ein Ergebnis vom PID.

Schreiben des PID

Wir nehmen mit dem Verkäufer erst einmal Kontakt auf, ohne einen Fall zu öffnen, und fragen nach, wie er sich erklärt, dass das Produkt bereits mehrfach aktiviert war, und dem CoA alle Sicherheitsfeatures fehlen. Er kann unsere Bedenken nicht nachvollziehen, so dass ich nochmals verdeutliche, dass der Key auch gesperrt werden kann, wenn er mehrfach aktiviert ist. Er schlägt vor, einfach einen neuen Key zu schicken, falls er deaktiviert werden sollte.

29. Mai 2014: Wir enthüllen nun, dass die Ware als Fäschung identifiziert wurde. Wir machen dem Verkäufer nochmals deutlich, dass wir für Originalware bezahlt haben, und auch solche erwarten, und uns nicht mit einem Ersatz-Key zufrieden geben. Er bietet Rücknahme an, was natürlich nicht möglich ist, was wir ihm auch mitteilen. Er bietet uns nochmals einen kostenlosen Ersatz-Key per E-Mail an.

1. Juni 2014: Da die Kommunikation mit dem Veräufer bisher fruchtlos verlief, und auch keine Einsicht erkennbar ist, öffnen wir einen A-Z Garantieantrag bei Amazon.

2. Juni 2014: Der Verkäufer erstattet kommentarlos den Kaufpreis über Amazon. Der Fall ist damit abgeschlossen. Wir sehen davon ab, auf eine Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen. Eine negative Bewertung gibt es trotzdem.

12. Juni 2014: Amazon hat das Angebot inzwischen vollständig gelöscht.


Nachdem wir vom Kundensupport nun Aussagen zu allen fünf Produkten haben, und vier davon vom PID als Fälschung identifiziert worden sind, steht fest: Wer Original-Microsoft-Software kaufen will, und Wert darauf legt, Originale zu erwerben, wird es nicht einfach haben. Wir haben gesehen, dass die Qualität der mutmaßlichen Fälschungen sehr gut ist, so dass sie vom Original kaum unterschieden werden können. Welchem Verkäufer kann man also trauen?

Es dürfte klar sein, dass Anbieter von Originalversionen von Microsoft-Produkten es in diesen Tagen sehr schwer haben, gegen die vermeintlichen billigen Schnäppchen zu konkurrieren. Bei den Niedrigpreisen können sie wohl kaum mithalten. Wir haben allerdings Rückmeldung bekommen, dass es auch kleine und mittelgroße Händler gibt, die mit Originalversionen in den Preiskampf gehen.

Große Anbieter wie Amazon andererseits haben einen Vertrauensvorschuss, den sie keinesfalls durch Piraterie-Versionen aufs Spiel setzen wollen. Die Software ist dort allerdings etwas teurer.

Wir sehen also zwei Möglichkeiten, um originale Microsoft-Software zu erwerben.

Kauf beim großen Anbieter

Die großen und bekannten Anbieter wie Amazon, Media Markt, Conrad, Cyberport usw. können es sich nicht erlauben, Fälschungen zu verkaufen. Auch wenn die Produkte dort etwas teurer sind als bei eBay, erspart man sich in den folgenden Wochen, Monaten und Jahren jeglichen Ärger mit gesperrten Product Keys. Kleinhändler, von denen man ein mutmaßlich gefälschtes Produkt erhält, sind irgendwann sicher über alle Berge, wenn nicht sogar schon im Strafvollzug, oder werden von Peter Zwegat betreut. Aber auch beim Kauf bei den "Großen" muss man natürlich aufpassen, die Software nicht von einem Dritthändler zu kaufen, der den Anbieter nur als Verkaufsplattform nutzt.

Kauf bei den Kleinen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Nachdem uns ein Händler glaubwürdig versichert hat, dass es möglich ist, zu diesen Preisen auch Originale anbieten zu können, gehen wir nicht grundsätzlich davon aus, dass es sich bei sämtlichen Schnäppchenangeboten mutmaßlich um Fälschungen handelt. Natürlich wollen wir mit diesem Bericht auch nicht dazu beitragen, das Leben der ehrlichen Händler noch schwieriger zu machen.

Dennoch kann man nicht abstreiten, dass beim Kauf einer Billigversion definitiv ein erhöhtes Risiko besteht, eine Fake-Versionen zu erhalten. Die folgenden Punkte sollen dabei helfen, das Risiko zu minimieren, wenn sie es auch nicht vollständig eliminieren.

Im Falle eines Kaufes einer Billig-Version ist es in jedem Fall ratsam, die Sache vom PID überprüfen zu lassen. Schnäppchenpreis plus Porto zum PID sind immer noch weitaus günstiger als der Normalpreis. Natürlich kann es auch passieren, dass ein gewitzter Händler Fälschungen zum korrekten Marktpreis verkauft, um weniger verdächtig zu wirken. Mit Billig-Versionen meinen wir also jegliche Version, die auch nur den geringsten Anfangsverdacht schürt, dass es sich nicht um ein Original handeln könnte. Wenn man solch eine gekauft und vor sich liegen hat, empfehlen wir die folgenden Schritte.

1. Anruf beim Microsoft-Support, um den Product-Key überprüfen zu lassen. Die Telefonnummer lautet 0180-6672255. Ein Anruf dort hat einen Festpreis von 20 Cent. Der Support kann feststellen, ob ein Key übermäßig oft aktiviert wurde, oder zu einer nicht verkaufsfähigen Entwickler- oder Volumen-Lizenz gehört.

2. Sollte sich der Anfangsverdacht erhärten, kann die Software an den Produktidentifikationsservice geschickt werden. Auch wenn dort angegeben ist, dass man innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung erhält, dauert die Prozedur derzeit mehrere Wochen, hält sich aber bei sofortiger Einsendung zeitlich im Rahmen, so dass im Fall der Fälle ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann.

3. Fristen nicht verpassen! Bei PayPal bzw. eBay hat man 45 Tage Zeit, um einen Fall zu öffnen, bei Amazon 90 Tage. Auch wenn die Antwort vom PID noch aussteht, empfiehlt es sich, provisorisch diesen Schritt zu unternehmen, da es keine Erstattung gibt, wenn man die Fristen verpasst.

4. Hier hatte ich zuvor vorgeschlagen, Strafanzeige zu stellen. Nachdem die meisten Einzelhändler im Laufe der Testkäufe allerdings selbst überrascht über Microsofts Prüfergebnisse waren, gehe ich nicht davon aus, dass sie böswillig oder vorsätzlich handeln, sondern widerum eher von ihren eigenen Lieferanten gelinkt werden. Wahrscheinlich wird Microsoft sowieso versuchen zu ermitteln, wie die mutmaßlichen Fälschungen ihren Weg ins Land finden, und ggf. strafrechtliche Schritte in die Wege leiten.

Was man als geprellter Käufer dennoch durchziehen kann, ist der zivilrechtliche Weg. Denn es besteht natürlich weiterhin ein gültiger Kaufvertrag über die gewünschte Software, und der Verkäufer muss weiterhin zum angegebenen Preis ein Originalprodukt liefern bzw. Schadenersatz leisten, welcher wohl dem Differenzbetrag zu einer gleichwertigen Originalversion entspricht, wie man sie auf Amazon oder im Microsoft Store findet. Im Rahmen dieses Artikels sehen wir davon ab, diesen Schritt durchzuziehen, da er zur weiteren Aufklärung nichts mehr beiträgt. Dienste wie inkasso-sofort.de helfen dabei, solche Ansprüche durchzusetzen.

5. Ganz wichtig ist eine sachlich abgegebene negative Bewertung des Kaufes. Wenn nur jeder hundertste Käufer diesen Schritt unternimmt, hinterlässt dies einen deutlichen Makel im Bewertungsprofil des unseriösen Händlers, und wird dazu führen, dass ehrliche Händler deutlicher auffindbar werden und durch ihre Reputation hervorstehen.

Damit die Bewertung von eBay nicht gelöscht wird, ist es wichtig, dass sie sachlich bleibt, und nicht anklagend ist. Beispielsweise wäre eine Bewertung "Das Produkt ist eine Fälschung" nicht zulässig, "Microsoft hat das Produkt als Fälschung identifiziert" allerdings schon.

Gebraucht- und OEM-Software

Auf Grund einiger Hinweise betone ich hier nochmals, dass der Verkauf von gebrauchter Software und von OEM-Versionen, und damit natürlich auch von gebrauchten OEM-Versionen grundsätzlich legal ist. Dazu gab es bereits zahlreiche Gerichtsurteile – auch wenn dies Microsoft nicht gefällt. Wir sprechen uns hier ganz klar nicht gegen einen Verkauf oder Kauf dieser Versionen aus. In der Theorie stellen sie eine sehr gute Möglichkeit dar, günstig an ein Originalprodukt zu gelangen. Außerdem gehen die bisherigen Erkenntnisse in die Richtung, dass auch ungeöffnete und versiegelte Retail-Versionen gefälscht sein können.

Wichtig ist also, egal ob eine OEM- oder Retail-Version gekauft wird, egal ob gebraucht oder neu – in den fünf vorgestellten Fällen haben wir alle Möglichkeiten abgefrühstückt – dass man den gesunden Menschenverstand walten lässt, im Zweifelsfall Microsoft hinzuzieht, und sich gegen Betrug zur Wehr setzt. Ähnlich wie im Straßenverkehr gilt der Slogan "Augen auf beim Software-Kauf!!"


Seit dem Beginn des Testkauf-Experimentes sind nun knapp vier Monate vergangen, und ich habe viel Rückmeldung bekommen, sowohl positiv wie auch negativ. Offensichtlich hat sich aber auch viel getan in der Zeit. Ob es eine direkte Auswirkung dieses Beitrages ist, oder andere Ursachen hat, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, dass alle Produkte, über die wir berichtet haben, einen teilweise massiven Preisverfall hingenommen haben.

Microsoft Office 2013 Professional Plus unter 25 Euro

Nein, es handelt sich hier nicht um ein billiges Werbeversprechen, und wir sind auch nicht unter die Key-Seller gegangen, sondern um eine Warnung. Offensichtlich lassen sich nun die Office 2013 Professional Plus Keys ohne CoA und ohne DVD nicht mehr zum selben Preis verkaufen, wie er vor vier Monaten noch üblich war. Der Preisverfall beträgt sage und schreibe 81%.

Hier ein Beispiel eines eBay-Verkaufes zu diesen Dumping-Preisen.

Office 2013 unter EUR 25

Die Ursache für den Preisverfall ist uns nicht bekannt. Einerseits kann es sein, dass auf Grund diverser Berichterstattungen, nicht nur hier, sondern vor allem rund um den Fall "PC Fritz", die Verbraucher vorsichtiger geworden sind, und von zwielichtigen Angeboten die Finger lassen, wenn sie zu teuer sind. Andererseits ist es auch möglich, dass der Markt für Microsoft Office nun erst einmal gesättigt ist, so dass der Verkauf jenseits der 100 Euro oder sogar 50 Euro gar nicht mehr möglich ist. Wie auch immer, wieder sind es sicherlich die ehrlichen Händler, die am meisten darunter zu leiden haben. Wir behalten die Situation unter Beobachtung.

Bei den anderen Produkten ist der Preis nicht ganz so deutlich gefallen. Windows 7 lag schon am unteren Limit, und die Qualität der mutmaßlichen Office 2010 Fälschung war einfach zu professionell, als dass sie bei vielen Verbrauchern einen Verdacht hervorrufen würde.

Was ist mit Windows 8 und Windows 8.1?

Die letzten Wochen und Monate habe ich immer wieder zu hören bekommen: Die Situation mit zwielichtiger OEM-Massenware, wie es bei Windows 7 der Fall ist, wird bei Windows 8 und Windows 8.1 definitiv nicht eintreten. Warum? Weil die OEM-Keys nicht mehr auf CoA-Aufklebern ausgeliefert werden, sondern im BIOS der verkaufen Computer fest eingebrannt sind.

Hört sich erst einmal nach einem sicheren Verfahren an. Wir sind aber der Meinung, dass es für die mutmaßlichen Fälscher keinen Unterschied macht. Nur die Endanwender haben das Nachsehen, da sie nun in der Tat nicht mehr das Betriebssystem vom Rechner trennen können.

Schauen wir uns wieder einmal die einschlägigen chinesischen Wholeseller-Webseiten an. Es dauert nicht lange und wir werden fündig auf der Suche nach Windows 8 CoA.

Windows 8 CoA von der Rolle

Hier nun unsere Antwort an die Kritiker: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Bloß weil die Keys ins BIOS eingebrannt werden, heißt dies offenbar noch lange nicht, dass man sie zusätzlich rollenweise noch auf CoA aufdrucken kann, um uns Anwender weiterhin an der Nase herumzuführen. Die Kreativität der Chinesen kennt keine Grenzen. Der folgende Screenshot zeigt ein Produkt, bei dem der Händler offen zugibt, OEM-Keys von Windows 8 als Einzelhandels-(Retail-)Produkt auszuliefern.

Windows 8 Retail mit OEM-Key

Auch den Marktpreis solcher Produkte konnten wir ermitteln. Im 50er-Pack kostet eine Windows 8 DVD mit CoA direkt aus China gerade mal $12, wie man an dem folgenden Screenshot eines Händler-Angebotes leicht erkennen kann.

Windows 8 DVD mit OEM-Key

Auch wer nun noch behaupten will, dass solche plumpen mutmaßlichen Fäschungen nicht in Deutschland erhältlich sind, dem möchte ich ein paar Screenshots von eBay nicht vorenthalten.

Windows 8 OEM-Key von eBay

Man erinnere sich, Windows 8 CoA-Aufkleber sollten nach Microsofts Vertriebsprinzip für das Betriebssystem gar nicht existieren. Nun schauen wir uns noch das Produktfoto des eBay-Angebotes an, und sind wenig erstaunt, dass der Artikel nicht aussieht, als ob er nicht existieren würde, sondern eher viel mehr, als ob er von so einer Rolle stammt, wie vom chinesischen Händler angeboten.

Windows 8 OEM-Key von eBay

Vielleicht ist man auf der sicheren Seite, wenn man statt dessen auf ein Angebot mit DVD zurück greift? Nein, nicht wirklich, denn wir haben bereits gesehen, dass auch auf chinesischen Wholeseller-Webseiten entsprechende Angebote verfügbar sind. Und auch auf eBay finden sich leicht Angebote, die äußerst verdächtig erscheinen.

Windows 8 OEM-Key von eBay

Das Spiel endet also nicht mit Windows 7, sondern geht munter weiter. Daher gilt unser Hinweis weiterhin, besser nur von den großen und bekannten Händlern zu kaufen, wenn man nicht riskieren will, dass sein Key mittelfristig dauerhaft gesperrt wird.

Am 3. Dezember 2014 meldet Microsoft per Pressemitteilung, dass ungültige und gefälschte Produktschlüssel nun gesperrt werden.