Fall 4: Windows 7 Professional von deutschem eBay Händler
Neben einer Privatauktion wollen wir natürlich auch testen, was aktuell von eBay Händlern geliefert wird. Wir entscheiden und für einen Händler, der eine Dell-Version anbietet, mit einem Produktbild, das der DVD von der China-Seite verdächtig ähnlich sieht. Auch dieser Händler hat ein Bewertungs-Profil von 100%. Das Produkt kostet uns € 31,90 inklusiv Versand.
Historie der Ereignisse
19. April 2014: Wir bestellen diese Version bei einem Händler auf eBay.
20. April 2014: Der Verkäufer markiert den Artikel als verschickt.
22. April 2014: Die Ware ist per Standard-Brief angekommen. Rechnung mit MwSt gibt es nicht. In dem Umschlag sind lose verpackt eine Dell-DVD und ein CoA. Die DVD wurde laut Label in China gepresst. Das CoA hat keinerlei Hologramm oder andere Sicherheits-Features, und war niemals zuvor irgendwo aufgeklebt. Es regt sich der Verdacht, dass dieses CoA von einer Rolle stammt, wie sie von den chinesischen Wholesellern angeboten wird. Es folgen einige Fotos des Artikels.
Das Hologramm auf dem CoA ist nur aufgedruckt. Es ist kein echtes Hologramm, auch wenn es auf dem Foto so scheint. Auch dieses Produkt geht nun auf den Weg zum Identifikationsservice von Microsoft.
26. April 2014: Nachdem insgesamt vier Produkte bei uns eingegangen sind, schicken wir sie gesammelt zum PID (Produktidentifizierungsservice).
30. April 2014: Laut Sendungsverfolgung ist das Paket beim PID angekommen.
6. Mai 2014: Da noch immer keine Antwort vom PID vorliegt, fragen wir telefonisch nach. Auf Grund vermehrter Einsendungen von Produkten von eBay kommt es derzeit zu Verzögerungen. Wir sind weiterhin geduldig.
12. Mai 2014: Der Kundensupport liefert auch für diesen Fall neue Informationen. Es handelt sich um einen OEM-Key, der bisher zwei Mal aktiviert wurde, zuletzt am 3. November 2013. Das ist verdächtig, aber auch hier reichen die Beweise noch nicht aus, um einen Käuferschutzfall bei PayPal zu eröffnen.
21. Mai 2014: Da die Frist für den PayPal-Käuferschutz langsam näher rückt, fragen wir per E-Mail beim PID nach, wie lange die Analyse noch dauert. In den "nächsten Tagen" sollen wir mit einer Antwort rechnen.
27. Mai 2014: Wir erhalten auch für dieses Produkt den Bescheid vom PID.
Bis zum Ablauf der Frist für den Käuferschutz sind noch ein paar Tage Zeit. Wir hauen also auch hier nicht direkt mit der Keule los, sondern bemühen die Kontaktaufnahme bei eBay, und fragen erst einmal nach, wie der Verkäufer sich die fehlenden Sicherheitsmerkmale auf dem CoA erklärt, sowie die Tatsache, dass der Key bereits mehrfach aktiviert worden ist.
Letzteres ist schnell geklärt. Er hat die Keys, die er verkauft, alle persönlich aktiviert, und wo es nötig war, dies über die Hotline erledigt. Wir haken wegen der Sicherheitsfeatures nach.
Seiner Aussage nach ist das CoA nur ein Stück Papier, und der Key das einzige Wichtige. Diese Aussage ist allerdings falsch, denn wenn der Key später von Microsoft gesperrt werden sollte, hat man ohne originales CoA keinen Lizenznachweis. Dazu hier der entsprechende Passus aus dem Windows 7 EULA:
"Sie sollten das Label auf dem Computer oder die Verpackung, auf der sich das Label befindet, als Nachweis dafür aufbewahren, dass Sie über eine Lizenz zur Verwendung der Software verfügen."
29. Mai 2014: Wir lassen die Katze aus dem Sack, und informieren den Verkäufer, dass die Version als Fäschung identifiziert worden ist. Er bietet an, die Ware zurück zu nehmen. Ich weise ihn darauf hin, dass Microsoft das Produkt eingezogen hat. Er zeigt sich einsichtig, und fordert von uns eine Kopie der Nachricht des PID an, um damit seinen Lieferanten zu konfrontieren. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Außerdem kündigt er an, eine originale Windows-Version nachzuliefern.
1. Juni 2014: Um die Frist nicht zu verpassen, öffnen wir provisorisch einen Konfliktfall bei PayPal, mit dem Hinweis, diesen sofort wieder zu schließen, wenn die Nachlieferung bei uns eintrifft.
5. Juni 2014: Die Ersatzlieferung ist eingetroffen. Wir sind soweit enttäuscht. Es folgen einige Fotos des Ersatzproduktes.
Die Ähnlichkeit sowohl von CoA als auch DVD zu den entsprechenden Gegenstücken aus Fall 3 beweisen zwar nicht, dass es sich hier ebensowenig um ein Original handelt, machen die Lieferung für uns allerdings inakzeptabel.
11. Juni 2014: Wir schicken die Ersatzlieferung an den Verkäufer zurück, und vermerken dies im Konfliktfall. Außerdem schauen wir uns die aktuellen Aktivitäten des Händlers bei eBay an, und stellen fest, dass er nun die Labels ohne DVD für € 24,90 anbietet. Die frühere Einsicht hat offenbar nicht lange vorgehalten. Diese Dreistigkeit rechtfertigt nun zusätzlich eine negative Bewertung.
12. Juni 2014: Der Verkäufer erstattet kommentarlos den Kaufbetrag. Der Fall ist damit erledigt.
20. Juni 2014: Der Artikel taucht wie die anderen drei Käufe nicht mehr in "mein eBay" auf. Durch diese Löschung verhindert eBay jegliche Aktionen wie Kontaktaufnahme, Eröffnung eines Falls und Abgabe einer Bewertung. Der Hintergrund dieses Vorgehens von eBay ist uns schleierhaft. Nicht einmal im Archiv findet sich irgend ein Verweis auf den Kauf.